Ein Pass muss das Produkt überdauern – und den Anbieter.
Ihre Pässe müssen das gesetzliche Jahrzehnt hindurch korrekt, abrufbar und interoperabel bleiben – über Audits, Eigentümerwechsel und den Fortbestand der Plattform selbst hinweg. Diese Pflicht als DPP-Dienstleister im Sinne der ESPR Art 2(32) zu erfüllen, ist nichts, was ein CMS leisten kann.
Gebaut fürs gesetzliche Jahrzehnt, nicht für die Demo.
Datenstandort, Unveränderlichkeit, Interoperabilität und Zugriff sind nicht nachträglich angeflanscht – so baut man regulierte Infrastruktur.
Datenkontinuität
Hosting in der EU mit inbegriffenem Backup und einem Hinterlegungsweg, damit der Datensatz jeden einzelnen Anbieter überlebt – uns eingeschlossen.
Interoperabilität
Gebaut nach dem entstehenden zweischichtigen DPP-Standard, damit ein Pass in jedem konformen System gleich gelesen wird.
Siegelung
Ausgelegt auf qualifizierte elektronische Siegel eines Anbieters von der EU-Vertrauensliste, damit die Echtheit prüfbar ist.
Abgestufte Offenlegung
Öffentliche und beschränkte Schichten; jede beschränkte Freigabe wird als ausdrückliche, zurechenbare Handlung festgehalten.
Identität
Kennungen je Einzelstück, aufgelöst vom Datenträger und bei der Einreichung mit dem EU-Register abgeglichen.
Sicherheitsniveau
Informationssicherheits-Kontrollen, gepflegt mit Blick auf die förmliche Zertifizierung, sobald das Regime reift.
Für qualifizierte elektronische Siegelung ausgelegt, vor dem Live-Onboarding des Registers.
Die Durchführungsverordnung zum Register verlangt, dass jede DPP-Einreichung ein qualifiziertes elektronisches Siegel eines QTSP auf einer EU-Vertrauensliste trägt; Einreichungen ohne Siegel werden automatisch zurückgewiesen. Unsere Einreichungs-Pipeline ist mit diesem Siegelschritt aufgebaut. Qualifizierte Siegelzertifikate werden vor dem Live-Onboarding beim Register von einem QTSP einer EU-Vertrauensliste beschafft; wir halten heute keines, und noch keine Einreichung ist gesiegelt.
Quelle: Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778, angenommen am 16. Juli 2026 (ABl. 17.7.2026, in Kraft ab 6. August 2026). Anforderung aus dem Entwurfstext übernommen, vorbehaltlich unserer Prüfung des angenommenen Anhangs.
Mit dem Verkauf endet die Pflicht nicht.
Jeder Pass bleibt zehn Jahre und darüber hinaus aktiv, abfragbar und gesiegelt – unabhängig von jedem einzelnen Anbieter, uns eingeschlossen.
Zuletzt geprüft am 12. Juni 2026