Verifizierung als Wirtschaftsakteur: das qualifizierte Siegel, Schritt für Schritt
Bevor ein digitaler Produktpass registriert werden kann, muss der dahinterstehende Wirtschaftsakteur im DPP-Register der Kommission verifiziert sein — und die Verifizierung ist der eine Schritt, den keine Plattform für Sie übernehmen kann. Diese Seite beschreibt den Prozess, wie er tatsächlich funktioniert — auf Grundlage unserer eigenen, im Juli 2026 in der Testumgebung des Registers abgeschlossenen Verifizierung. Sie ist ein sachlicher Leitfaden, keine Rechtsberatung; das Register entwickelt sich weiter — beachten Sie den Datumsstempel unten.
Was die Verordnung verlangt
Nach Artikel 4 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778 verifiziert sich eine juristische Person durch den Nachweis ihrer Identität — und gegebenenfalls ihrer Niederlassung — mittels eines qualifizierten elektronischen Siegels, gestützt auf ein qualifiziertes Zertifikat für elektronische Siegel eines qualifizierten Vertrauensdiensteanbieters (QTSP) nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS). Alternativ ist eine qualifizierte elektronische Attributsbescheinigung zulässig. Der verifizierte Status gilt bis zum Ablauf des zugrunde liegenden Zertifikats, höchstens jedoch drei Jahre. Akteure, die bereits in einem anderen angebundenen Unionssystem mit gleichwertigem Verfahren verifiziert sind — die Verordnung nennt EPREL als Beispiel — sollten sich nicht doppelt verifizieren müssen.
Siegel, nicht Signatur
Der häufigste Beschaffungsfehler: Ein qualifiziertes elektronisches Siegel ist ein Organisationszertifikat, ausgestellt auf die juristische Person. Es ist nicht dasselbe Produkt wie die persönliche qualifizierte elektronische Signatur (QES) eines Geschäftsführers. Bietet Ihnen ein Vertrauensdiensteanbieter ein persönliches Signaturzertifikat an, ist das für dieses Verfahren das falsche Produkt. QTSPs finden Sie in der EU-Vertrauensliste; das Siegel jedes qualifizierten Anbieters wird akzeptiert — das Register bevorzugt keine bestimmten Anbieter, und wir ebenso wenig.
Die Kennung, Zeichen für Zeichen
Das Siegelzertifikat führt die Organisationskennung in einer standardisierten zusammengesetzten Form nach ETSI EN 319 412-1: dreibuchstabiger Schemacode, zweibuchstabiger Ländercode, Bindestrich, Registernummer — zum Beispiel das Schema NTR (nationales Handelsregister), gefolgt von Land und Firmennummer. Das Register vergleicht diesen Wert als exakte Zeichenkette mit der in Ihrem Organisationsdatensatz hinterlegten Kennung. Steht im Registerprofil nur die blanke Firmennummer, während das Zertifikat die zusammengesetzte Form trägt, schlägt die Verifizierung fehl — und die Ablehnungsmeldung benennt das betroffene Feld nicht. Bevor Sie etwas siegeln: Öffnen Sie Ihr Zertifikat, lesen Sie das Attribut organizationIdentifier und bringen Sie Ihren Registereintrag exakt damit in Übereinstimmung.
Der Ablauf
- 1
Melden Sie Ihre Organisation im Register an und vervollständigen Sie den Organisationsdatensatz — Firmenname, Anschrift, Land der Registrierung, Kennungstyp und -wert.
- 2
Erzeugen Sie das Erklärungsdokument der Kommission im Register.
- 3
Bringen Sie das qualifizierte elektronische Siegel auf der Erklärung an — gesiegelt durch den gesetzlichen Vertreter mit dem Siegelzertifikat der Organisation.
- 4
Laden Sie die gesiegelte Erklärung hoch. Das Register validiert das Siegel und vergleicht die Organisationskennung des Zertifikats mit Ihrem Datensatz.
- 5
Bei Erfolg wird Ihr Konto zum verifizierten Administrator der Organisation, und die Registrierungsfunktionen für Produktpässe werden freigeschaltet.
Fehlerquellen, die wir hatten — damit Sie sie nicht haben
- Kennungsabweichung: blanke Registernummer im Profil gegen die ETSI-Zusammensetzung im Zertifikat — bei unserem eigenen Durchlauf die Ursache von vier aufeinanderfolgenden Ablehnungen. Es gilt exakter Zeichenkettenvergleich.
- Falscher Zertifikatstyp: eine persönliche qualifizierte Signatur anstelle eines qualifizierten Organisationssiegels.
- Siegelgültigkeit ist notwendig, aber nicht hinreichend: Unsere gesiegelte Erklärung wurde im DSS-Validator der Kommission als vollqualifiziert bestätigt (QESeal, total-passed) und dennoch am Kennungsvergleich abgelehnt — ein gültiges Siegel garantiert keine bestandene Verifizierung.
- URL-Hygiene zählt später: Das Register ruft die URLs der eindeutigen Produktkennungen bei der Registrierung ab; zu den dokumentierten Fehlerursachen gehören Umleitungsketten und Protokoll-Downgrades. Klären Sie das vor dem ersten Registrierungsversuch, nicht danach.
Aktueller Stand
Gegen das Live-System geprüft: 23. Juli 2026
Die Verifizierung als Wirtschaftsakteur ist in der Testumgebung des Registers voll funktionsfähig. Die Registrierung von Batteriepässen ist derzeit für keinen Akteur möglich: Der Leitfaden der Kommission für Wirtschaftsakteure stellt fest, dass der semantische Katalog für diese Produktgruppe noch nicht definiert ist. Die erste verbindliche Registrierungsfrist ist der 18. Februar 2027 für LMT-Batterien, Elektrofahrzeugbatterien und Industriebatterien über 2 kWh. Sich jetzt zu verifizieren, deutlich vor diesem Datum, ist der Schritt, der sich später nicht komprimieren lässt.
Die Verifizierung gehört Ihnen; die Maschinerie darum herum ist delegierbar. Pässe formatieren, Registrierungsdateien für das Register erzeugen, Kennungs-URLs sauber halten und einreichen, sobald das Register für Ihre Produktgruppe öffnet — das ist es, was eine Plattform übernimmt. Den Live-Status jedes Teils des Registers — von innen geprüft — veröffentlichen wir auf unserer Statusseite.
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