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Brancheneinblicke

Vier Felder sind gerade von Ihrer Checkliste für Februar 2027 verschwunden

24. August 20263 Min. LesezeitDPP Cloud

Die Checkliste aus dem Juli trägt eine Versionsnummer

Am 28. Juli 2026 hat die Kommission erstmals eine Übersicht veröffentlicht, die für jeden Datenpunkt des Batteriepasses und jede Kategorie festhält, ob er verpflichtend ist. Wer in den Anwendungsbereich fallende Batterien importiert, als Bevollmächtigter handelt oder eigene Pässe ausstellt, hat vermutlich das Naheliegende getan: Matrix gelesen, Feldliste aufgebaut, Lieferanten gebrieft.

Am 15. August hat die Kommission das Dokument ersetzt. Version 2.0 – angekündigt am 21. August – ändert den Status von fünf Datenpunkten, und vier davon standen auf Ihrer Pflichtliste.

Was sich geändert hat

Die prozentualen Rezyklatanteile von Kobalt, Lithium und Nickel in den Aktivmaterialien sowie von zurückgewonnenem Blei galten in Version 1.0 für alle Kategorien als verpflichtend. Version 2.0 stuft alle vier als zum Februar 2027 nicht auszufüllen und nicht anzuzeigen ein – anzuwenden „im Einklang mit Artikel 8 und dem einschlägigen delegierten Rechtsakt“. Sie rücken damit in dieselbe Gruppe wie die CO₂-Fußabdruck-Erklärung: jetzt erheben, später anzeigen. Die Offenlegungspflicht kommt, aber sie kommt mit dem delegierten Rechtsakt nach Artikel 8 – der in dieser Woche weiterhin ein Entwurf ist –, nicht mit Ihrer Passfrist.

Auch die Angaben zur verantwortungsvollen Beschaffung haben sich bewegt, allerdings in der Begründung, nicht im Status: Version 2.0 verankert sie in Artikel 48 Absatz 1, verpflichtend ab August 2027. Das deckt sich mit dem Zeitplan für die Sorgfaltspflichten aus der Verordnung (EU) 2025/1561 und klärt, wann dieser Block des Passes scharf geschaltet wird.

Zwei weitere Einträge erhielten Erläuterungen statt Änderungen: Der Sammelpunkt zur Materialzusammensetzung und der Punkt zur Nennkapazität nach Anhang XIII Nummer 1 Buchstabe g sind als Wiederholungen bereits anderweitig geforderter Angaben bestätigt – Entdopplung, kein Verzicht.

Was das für Ihre Vorbereitung bedeutet

Wenn Ihr Lieferantendatenprogramm die Pre- und Post-Consumer-Rezyklatanteile bislang als Blocker für Februar 2027 verfolgt hat: Sie sind keiner. Ordnen Sie den Aufwand hinter die Felder, die verpflichtend bleiben – den Identitätskern, die Chemie, gefährliche Stoffe, kritische Rohstoffe, den Anteil erneuerbarer Materialien, die elektrochemischen Parameter Ihrer Kategorie. Streichen Sie den Rezyklat-Arbeitsstrang aber nicht: Der delegierte Rechtsakt nach Artikel 8 macht diese Anteile nach eigenem Zeitplan zu lebenden Pflichten, und die Vorlaufzeit der Datenerhebung entlang einer Lieferkette ist genau der Grund, aus dem der CO₂-Fußabdruck alle gelehrt hat, früh anzufangen.

Und beachten Sie, was sich nicht bewegt hat: Ab dem 18. Februar 2027 muss jede EV-Batterie, jede LMT-Batterie und jede Industriebatterie mit einer Kapazität über 2 kWh, die in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird, einen Batteriepass haben. Dieser Satz ist in beiden Versionen identisch.

Die Lehre daraus

Die Leitlinie sagt selbst, dass sie weiterentwickelt werden kann, einschließlich Einheiten und Formaten in künftigen Aktualisierungen. Version 2.0 hat das binnen drei Wochen nach Version 1.0 bewiesen. Eine Feldliste für den Batteriepass ist kein Dokument, das man einmal schreibt; sie ist eine Position, die gegen eine bewegliche Quelle gehalten wird – Version für Version, jede Änderung zurückverfolgt auf das, was sie berührt.

Wenn Sie sehen möchten, wo Ihre Pässe gegenüber der aktuellen Matrix stehen, Kategorie für Kategorie: Der Einstieg ist die Plattform.

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